Aktuelle Infos zur FTI Insolvenz

Was Urlauber jetzt wissen müssen

Stand: 14.06.2024, 20Uhr

Am Montag, den 3. Juni 2024 hat die FTI Touristik GmbH einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Betroffene Reiseveranstalter sind:  FTI, 5vorFlug und BigXtra GmbH.

Am heutigen Tag (14.06.) kam von FTI die neue Info raus, dass nun sämtliche Pauschalreisen (unabhängig vom Abreisedatum) storniert werden.

Zusammenfassend können wir also folgende Info geben:
  • Aktuell werden sämtliche Pauschalreisen und bestimmte Einzelleistungen mit vom Veranstalter storniert. Sie werden in diesem Fall von uns bzw. dem Veranstalter kontaktiert.
  • D.h. es betrifft seit dem heutigen Datum (Stand 14.06.) auch alle Pauschalreisen mit Abreise ab dem 06.07.2024. Für diese war vor der heutigen Ankündigung von FTI noch der Status gegeben, dass versucht wird diese Reisen durchzuführen.
  • Für alle Reisenden mit Buchung über FTI, die sich aktuell noch im Zielgebiet befinden, bemüht sich der Veranstalter die Reise wie geplant durchzuführen. (Es greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF).
Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, dann sieht die Pauschalreiserichtlinie der EU folgendes vor:
  • Kann die bereits gebuchte und bezahlte Pauschalreise nicht angetreten werden, dann muss der Insolvenzabsicherer (Deutscher Reiseversicherunsfonds) den betroffenen Kunden den gesamten Reisepreis ersetzen.
  • Wurde die Pauschalreise bereits angetreten, muss der Insolvenzabsicherer dafür sorgen, dass die ordnugnsgemäße Heimreise organisiert wird bzw. den betroffenen Kunden die Mehrkosten ersetzen.
Nicht betroffen sind Reisen der übrigen Veranstalter (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ETI, ...), die über uns gebucht wurden.

Sonderaktion für betroffene Kunden mit Abreisen ab dem 06. Juli:
  • Kostenlose oder kostengünstige Stornierung für Ersatzreisen, die jetzt bei einem anderen Veranstalter gebucht werden. Alle Bedingungen und die teilnehmenden Veranstalter finden Sie hier.

Wir bemühen uns, dass wir auf dieser Seite immer die neuesten Informationen bereitstellen. Der Veranstalter hat darüber hinaus eine eigene Seite eingerichtet, auf der sämtliche Informationen immer aktuell gehalten werden: https://www.fti-group.com/de/insolvenz

Seitens FTI wurde ebenfalls eine Hotline eingerichtet: +49 (0)89 710 45 14 98 (8 Uhr bis 22 Uhr)
Den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) erreichen Sie rund um die Uhr unter der Nummer: +49 (0)30 78 95 47 70.

FAQ: Sie haben Ihre Reise noch nicht angetreten

Sie haben eine Pauschalreise mit Abreisedatum zwischen 3.6. und 05.07. gebucht?

Folgende Info haben wir von FTI erhalten:

>>Leider sind wir gezwungen, diese gebuchten Leistungen zu stornieren.
Falls Sie eine Pauschalreise gebucht haben, greift in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass Ihre geleisteten Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet sowie übertragen wurden.
Wir bitten Sie an dieser Stelle darum, von kurzfristigen Anfragen nach Erstattungen abzusehen, da diese erst in den nächsten Tagen und Wochen organisiert werden können.
Einzelleistungen, wie zum Beispiel nur Flüge, nur Hotelübernachtungen, nur Transfers oder ähnliches, fallen leider nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert.
(Hinweis: Eine Pauschalreise ist eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen – Beförderung, Beherbergung, Fahrzeugvermietung und sonstigen touristischen Leistungen – für den Zweck derselben Reise. Beispielsweise eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen).
<<

Quelle: https://www.fti-group.com/de/insolvenz

Sie haben eine Pauschalreise mit Abreisedatum zwischen 3.6. und 05.07. gebucht?

Folgende Info haben wir von FTI erhalten:

>>Leider sind wir gezwungen, diese gebuchten Leistungen zu stornieren.
Falls Sie eine Pauschalreise gebucht haben, greift in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass Ihre geleisteten Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet sowie übertragen wurden.
Wir bitten Sie an dieser Stelle darum, von kurzfristigen Anfragen nach Erstattungen abzusehen, da diese erst in den nächsten Tagen und Wochen organisiert werden können.
Einzelleistungen, wie zum Beispiel nur Flüge, nur Hotelübernachtungen, nur Transfers oder ähnliches, fallen leider nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert.
(Hinweis: Eine Pauschalreise ist eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen – Beförderung, Beherbergung, Fahrzeugvermietung und sonstigen touristischen Leistungen – für den Zweck derselben Reise. Beispielsweise eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen).
<<

Quelle: https://www.fti-group.com/de/insolvenz

Sie haben eine Pauschalreise mit Abreise ab 06. Juli gebucht?

Folgende Info haben wir von FTI erhalten:

>>Leider sind wir gezwungen, alle gebuchten Pauschalreisen zu stornieren. 
Da Sie eine Pauschalreise gebucht haben, greift in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass Ihre geleisteten Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet sowie übertragen wurden. Wir bitten Sie an dieser Stelle darum, von kurzfristigen Anfragen nach Erstattungen abzusehen, da diese erst in den nächsten Tagen und Wochen organisiert werden können.
<<

Quelle: https://www.fti-group.com/de/insolvenz

Sie haben eine Pauschalreise mit Abreise ab 06. Juli gebucht?

Sie haben nur eine oder mehrere Hotelübernachtungen ab dem 06. Juli gebucht?

Folgende Info haben wir von FTI erhalten:

>>Leider sind wir gezwungen, bestimmte Einzelleistungen ab dem 6. Juli 2024 zu stornieren. Einzelleistungen fallen leider nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert. 
Bei allen anderen Einzelleistungen prüfen wir derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können und werden uns in Kürze bei Ihnen melden.
<<

Quelle: https://www.fti-group.com/de/insolvenz
 

Sie haben nur eine oder mehrere Hotelübernachtungen ab dem 06. Juli gebucht?

Wie verhalte ich mich, wenn meine gebuchte Reise nicht abgesagt wird?

Dieser Fall betrifft nach o.g. Absage sämtlicher Pauschalreisen nur noch bestimmte Einzelleistungen, z.B. Hotelbuchungen.

Solange die Reise vom Veranstalter nicht abgesagt wird, bleibt der Reisevertrag wie vereinbart bestehen. Unabhängig von der Insolvenz haben Sie jedoch immer die Möglichkeit, die Reise selbst zu stornieren, wobei Ihnen die im Vertrag festgelegten Stornogebühren entstehen.

Wenn Sie sich nicht für eine Stornierung entscheiden und keine Mitteilung über die Absage der Reise erhalten, sollten Sie davon ausgehen, dass die Reise wie geplant stattfindet. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig zur Abreise einfinden. Andernfalls könnten Sie bei Nichtantritt einer durchführbaren Reise Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter verlieren, und eine Rückerstattung des Reisepreises könnte ausgeschlossen sein.

Wie verhalte ich mich, wenn meine gebuchte Reise nicht abgesagt wird?

Ich möchte meine Reise noch stornieren, ist das möglich?

Dieser Fall betrifft nach o.g. Absage sämtlicher Pauschalreisen nur noch bestimmte Einzelleistungen, z.B. Hotelbuchungen.

Sollte Ihre Reise ab dem 06.07. beginnen, empfehlen wir Ihnen abzuwarten, da FTI bisher noch keine konkreten Informationen veröffentlicht hat. Derzeit prüft FTI, ob Reisen ab dem 6. Juli stattfinden können. 

Unabhängig von der Insolvenz haben Sie bis zum Reiseantritt die Möglichkeit, Ihre Reise zu stornieren. Dabei fallen Stornierungskosten an, die gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen berechnet werden. Um unnötige Kosten zu vermeiden, ist es möglicherweise ratsam, die Entscheidung des Reiseveranstalters zur Durchführung oder Absage der Reise abzuwarten, was in der Regel innerhalb weniger Tage geklärt wird.

Ich möchte meine Reise noch stornieren, ist das möglich?

Muss ich eine An- oder Restzahlung leisten?

Der Reisevertrag bleibt wie vereinbart bestehen, solange die Reise nicht abgesagt wird. Wenn Sie keine Informationen über eine Absage erhalten haben, sollten Sie davon ausgehen, dass die Reise wie geplant stattfindet. Um Ihre Rechte zu wahren und Stornokosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die An- und Restzahlung gemäß den Angaben in den Reiseunterlagen des Veranstalters zu leisten.

Falls die Reise durchführbar ist und Sie die An- oder Restzahlung nicht geleistet haben, kann es zu Mahnungen und in der Folge zu einem Mahnstorno der Reise kommen. In diesem Fall könnten Ihnen die Stornierungskosten in Rechnung gestellt werden.

Muss ich eine An- oder Restzahlung leisten?

Was passiert mit meinem Geld?

Bei der Buchung einer Pauschalreise musste der Reiseveranstalter sicherstellen, dass ein Insolvenzabsicherer bereitsteht, um Ihnen im Falle seiner Zahlungsunfähigkeit den gezahlten Reisepreis zu erstatten, falls Reiseleistungen ausfallen. Dank dieser gesetzlichen Regelung haben Sie nach der Buchung einer Pauschalreise einen direkten Anspruch auf Erstattung durch den Insolvenzabsicherer, der diesen Anspruch unverzüglich nach Ihrer Geltendmachung erfüllen muss. Beachten Sie jedoch, dass es in der Regel mehrere Wochen oder sogar Monate dauern kann, bis die Erstattung erfolgt.

Was passiert mit meinem Geld?

Sie befinden sich bereits vor Ort im Zielgebiet

Kann ich meinen Urlaub uneingeschränkt fortsetzen?

In Ihrem Fall greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). In Zusammenarbeit mit dem DRSF bemüht sich der Veranstalter FTI, Sie Ihre Reise wie geplant zu Ende führen zu lassen. Wo dies nicht möglich ist, wird für Sie eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert werden. In Abstimmung mit Dienstleistern des Deutschen Reisesicherungsfonds werden Sie in diesem Fall direkt kontaktiert. Informationen dazu finden Sie auch auf der Website des DRSF

Um aktuelle Informationen einzuholen, können Sie bitte folgende Möglichkeiten wahrnehmen:

  • Bitte wenden Sie sich an Ihre Reiseleitung vor Ort. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in Ihren Reiseunterlagen. Zudem sind an der Hotelrezeption häufig Kontaktinformationen der Reiseleitung des Veranstalters hinterlegt.
  • Falls die vorhandenen Infos nicht ausreichen sollten Sie den Veranstalter kontaktieren. Die Notfallnummer von FTI lautet +49 (0)89 710 45 14 98. 
(Quelle: https://www.fti-group.com/de/insolvenz

 

Kann ich meinen Urlaub uneingeschränkt fortsetzen?

Komme ich sicher wieder nach Hause?

Grundsätzlich können Sie darauf vertrauen, dass entweder Ihr Rückflug wie geplant stattfindet oder dass Ihre Rückreise im Rahmen des Insolvenzverfahrens organisiert wird. Wenden Sie sich dazu zunächst an Ihre Reiseleitung vor Ort. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihren Reiseunterlagen, und meist sind auch an der Hotelrezeption Kontaktinformationen der Reiseleitung des Veranstalters hinterlegt.

Zusätzlich können Sie sich auf der Webseite Ihrer Fluggesellschaft einloggen, um Ihre Kontaktdaten für aktuelle Flugupdates zu hinterlegen oder den Flugstatus direkt zu prüfen.

Komme ich sicher wieder nach Hause?

Das Hotel fordert mich vor Ort auf, den Reisepreis erneut zu zahlen. Wie soll ich reagieren?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte zuerst an Ihre Reiseleitung vor Ort. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in Ihren Reiseunterlagen und in der Regel auch an der Hotelrezeption. Sollte diese nicht erreichbar sein, nehmen Sie bitte Konktakt zu FTI über die Notfallnummer (+49 89 710 45 14 98) auf. 
Als weiteren Schritt können Sie auch die Reiseleitung eines anderen Veranstalters im Hotel um Hilfe bitten. Die Reiseveranstalter DERTOUR und TUI haben sich dazu bereiterklärt, den FTI-Kunden vor Ort Hilfe zu leisten. 

Falls dies keine Lösung bringt, besteht die Möglichkeit, dass Sie den Hotelaufenthalt zunächst selbst bezahlen und die Rechnung anschließend beim Insolvenzabsicherer einreichen.

Das Hotel fordert mich vor Ort auf, den Reisepreis erneut zu zahlen. Wie soll ich reagieren?

Zahlung & Rückerstattung

Wie kann ich eine Rückerstattung meiner Anzahlung oder kompletten Zahlung beantragen?

Folgende Info haben wir von FTI erhalten:

>>Verbraucherinnen und Verbraucher müssen zunächst nichts unternehmen. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) arbeitet eng mit der FTI Touristik GmbH, BigXtra Touristik GmbH, dem vorläufigen Insolvenzverwalter und weiteren Parteien zusammen, um die Rückerstattung von Ansprüchen, die durch den DRSF abgesichert sind, vorzubereiten. Der DRSF wird sich aktiv mit betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern in Verbindung setzen, sobald alle für den Erstattungsprozess benötigten Daten zur Verfügung stehen und geprüft wurden.
<<

Quelle: https://www.fti-group.com/de/insolvenz

Wie kann ich eine Rückerstattung meiner Anzahlung oder kompletten Zahlung beantragen?

Bekomme ich auch eine Rückerstattung von Reisen, die vor dem 3. Juni 2024 angetreten wurden?

Folgende Info haben wir von FTI erhalten:

>>Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) entwickelt seine unbürokratischen Hilfsangebote für Pauschalreisende, die ihren Urlaub bereits angetreten haben, weiter. Im Zuge dessen erstattet er nun auch Kosten für Reisen, die bereits vor dem 3. Juni 2024 angetreten wurden. Haben Sie Kosten aus eigener Tasche getragen, um ihren Urlaub fortzusetzen, werden diese vom DRSF rückvergütet.
Formal ist der DRSF erst ab dem Zeitpunkt des Insolvenzantrags der FTI Touristik GmbH zuständig, also für alle Reisen vom 3. Juni 2024 an. Für diese hat der DRSF bereits am 4. Juni 2024 Kostenübernahmeerklärungen vorgelegt, die Sie bei den Hoteliers einreichen können. Allerdings gibt es auch Reisen, die vor dem 3. Juni 2024 begonnen haben und noch andauern. Auch in diesen Fällen sind Urlauber oft mit Forderungen konfrontiert, ihren Aufenthalt selbst zu bezahlen.
Falls dies auf Sie zutrifft, sollten Sie die Zahlung zu diesem Zweck möglichst gut dokumentieren – mit einer Rechnung oder Quittung des Hotels.
<<

Quelle: https://www.fti-group.com/de/insolvenz

Bekomme ich auch eine Rückerstattung von Reisen, die vor dem 3. Juni 2024 angetreten wurden?

Welche Dokumente benötige ich für eine Rückerstattung?

Folgende Info haben wir von FTI erhalten:

>>Wir empfehlen, alle Ihnen vorliegenden Unterlagen aufzubewahren, die die Buchung Ihrer Reise dokumentieren. Wichtig ist insbesondere der den Buchungsunterlagen beiliegende Sicherungsschein des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Sollten Sie vor Ort Zahlungen aus eigener Tasche geleistet haben, um Ihren Urlaub fortsetzen zu können, sollten Sie unbedingt ihre Quittung oder Rechnung für diese Zahlung aufbewahren und vorlegen. Auch der Zahlungsnachweis Ihrer Zahlung an FTI ist im späteren Erstattungsprozess beim DRSF zwingend einzureichen.
<<

Quelle: https://www.fti-group.com/de/insolvenz
 

Welche Dokumente benötige ich für eine Rückerstattung?

Gibt es Fristen für Rückerstattungen, die ich beachten muss?

Folgende Info haben wir von FTI erhalten:

>>Verbraucherinnen und Verbraucher müssen zunächst nichts unternehmen. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) arbeitet eng mit der FTI Touristik GmbH, BigXtra Touristik GmbH, dem vorläufigen Insolvenzverwalter und weiteren Parteien zusammen, um die Rückerstattung von Ansprüchen, die durch den DRSF abgesichert sind, vorzubereiten. Der DRSF wird sich aktiv mit betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern in Verbindung setzen, sobald das zuständige Gericht über den Insolvenzantrag entschieden hat und alle für den Erstattungsprozess benötigten Daten zur Verfügung stehen.
<<

Quelle: https://www.fti-group.com/de/insolvenz

Gibt es Fristen für Rückerstattungen, die ich beachten muss?

Wie lange dauert der Rückerstattungsprozess?

Folgende Info haben wir von FTI erhalten:

>>Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir noch keine genauen Angaben zur Dauer des Erstattungsprozesses machen können. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) arbeitet eng der FTI Touristik GmbH, BigXtra Touristik GmbH, dem vorläufigen Insolvenzverwalter und weiteren Parteien zusammen, um die Rückerstattung abgesicherter Ansprüche vorzubereiten.
<<

Quelle: https://www.fti-group.com/de/insolvenz

Wie lange dauert der Rückerstattungsprozess?

Sonderaktion FTI-Insolvenz

Haben Sie eine FTI-Pauschalreise mit Abreise ab 06.07. gebucht und möchten eine sichere und günstige Alternative, falls die Reise abgesagt wird? Dann finden wir ein passendes Aktionsangebot – auch wenn Sie die FTI-Reise nicht bei uns gebucht haben!

Einige Veranstalter bieten jetzt bei Neubuchung einer Pauschalreise z.B. eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung bis 3 Tage vor Abreise oder ein Preis-Matching an. Sie können also jetzt bei uns eine Ersatzreise günstig buchen und abwarten, ob FTI die ursprüngliche Reise absagt oder durchführt.
  • Findet die FTI-Reise statt, können Sie die Ersatzreise kostenlos oder kostengünstig stornieren.
  • Wird die FTI-Reise abgesagt, haben Sie eine sichere Ersatzbuchung.
    Dann gelten für die Ersatzreise die regulären Stornierungsbedingungen des Reiseveranstalters.
    Für die Erstattung von bereits geleisteten Zahlungen an FTI wenden Sie sich an den Deutschen Resesicherungsfond (DRSF). Mehr erfahren

Bitte beachten Sie, dass Ersatzbuchungen nur für bestimmte Termine, Reisen und Zielgebiete möglich ist. Die Details finden Sie in der Übersichtstabelle.

Alle Aktionen sind in den Kuoni Reisebüros und in unserem Service-Center buchbar.

Deshalb bei Kuoni Reisen buchen:
✓ Die besten Konditionen:
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✓ Preis-Matching für FTI-Betroffene: Bei identer Reise (gleiches Hotel, gleicher Termin,...) fragen wir an, ob die Buchung zum ursprünglichen Preis möglich ist.
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Hinweis: Kuoni Reisen übernimmt keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.